26. 04 2024

Die Spekulationssteuer bei Immobilien

Bei Immobilientransaktionen spielt die Spekulationssteuer eine wichtige Rolle. Doch was genau ist die Spekulationssteuer, wann muss sie berücksichtigt werden und welchen Einfluss hat dies auf Ihre finanziellen Entscheidungen? In diesem Blogartikel erläutern wir Ihnen, was es mit der Spekulationssteuer auf sich hat und was Sie beachten müssen.

Von: RockHold Immobilien

Wenn Sie einen Immobilienverkauf planen, sollten Sie sich vorab unbedingt über die Spekulationssteuer informieren. Denn Eigentümer oder Investoren, die mit dem Verkauf einer Immobilie Gewinn erzielen, können zur sogenannten Spekulationssteuer verpflichtet sein, die wiederum den erzielten Gewinn deutlich mindern kann. Doch was genau verbirgt sich hinter diesem Begriff und wann wird die Spekulationssteuer fällig?

Was ist die Spekulationssteuer?

Die Spekulationssteuer fällt bei privaten Investments und Spekulationsgeschäften an. Das können sowohl Aktien und Wertpapiere, aber auch Immobilien sein. Da derartige Anlageformen das Potenzial haben, in ihrem Wert beachtlich zu steigen, werden sie laut Gesetzgeber als wirtschaftliche Tätigkeiten eingestuft und sind damit steuerpflichtig. Auch Privatleute sind verpflichtet, nicht nur auf ihr Einkommen, sondern eben auch auf Gewinne aus privaten Verkäufen Steuern zu zahlen. Erzielen Sie beim Immobilienverkauf also einen höheren Preis als den, zu dem Sie die Immobilie gekauft haben, muss diese Differenz grundsätzlich versteuert werden. Es gibt jedoch Ausnahmen.

Wann fällt die Spekulationssteuer an?

Ob die Spekulationssteuer auf den Gewinn bei Ihrem Immobilienverkauf tatsächlich anfällt, hängt von mehreren Faktoren ab. Wichtig ist dabei die Spekulationsfrist. Diese besagt, dass wenn zwischen dem Kauf und Verkauf der Immobilie weniger als zehn Jahre liegen, grundsätzlich eine Spekulationssteuer anfallen kann. Ausschlaggebend für den Beginn dieser Frist ist das Datum im Notarvertrag. Es gilt ein Freibetrag von 600 Euro auf die Gewinne pro Jahr und pro Person.

Darüber hinaus ist auch dann nicht von einem Spekulationsobjekt auszugehen, wenn Sie als Besitzer die Immobilie ausschließlich selbst bewohnt haben. Selbst wenn die Immobilie dann nach weniger als zehn Jahren verkauft wird, fällt keine Spekulationssteuer an. Etwas anders verhält es sich, wenn Sie die Immobilie zwischenzeitlich vermietet haben. Ausschlaggebend sind dann die letzten drei Kalenderjahre vor dem Verkauf: Haben Sie die Immobilie in dieser Zeit selbst bewohnt, fällt keine Spekulationssteuer an.

Spekulationssteuer berechnen und reduzieren

Treffen diese Voraussetzungen nicht auf Sie zu und es wird eine Spekulationssteuer auf Ihren privaten Verkauf fällig, wird diese individuell berechnet. Maßgeblich werden dafür der erzielte Gewinn und der persönliche Steuersatz herangezogen. Dennoch gibt es auch verschiedene Möglichkeiten, um die Steuerlast zu reduzieren. So lassen sich einige Kosten vom zu versteuernden Bruttogewinn abziehen, wie beispielsweise Ausgaben für den Immobilienmakler, die Notargebühren oder andere Veräußerungskosten. Gerne beraten Sie unsere erfahrenen Immobilienmakler hierzu ausführlich.

Die Geschäftsführung von Rockhold Immobilien Leonie Mo Erbe und Marcel Arnold
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