26. 04 2024

Heizungsgesetz 2024: Das müssen Sie jetzt wissen!

Das neue Heizungsgesetz – offiziell: Gebäudeenergiegesetz (GEG) – soll am 1. Januar 2024 in Kraft treten und für klimafreundlichere Wärme im Gebäudebereich sorgen. Doch was bedeutet das für Eigentümer und Mieter? Die wichtigsten Informationen dazu haben wir Ihnen im Folgenden zusammengestellt.

Von: RockHold Immobilien

Heizungsgesetz - 2024

Das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG), auch unter dem Begriff Heizungsgesetz bekannt, wurde im September 2023 vom Bundestag verabschiedet und ist damit beschlossene Sache. Ziel ist es, die Energiewende voranzutreiben und auch beim Heizen vermehrt auf erneuerbare Energien zu setzen. Denn ein Großteil des Energieverbrauchs in Wohngebäuden geht auf veraltete und ineffiziente Heizanlagen zurück, welche zudem einen hohen CO2-Ausstoß verursachen. Für fossil betriebene Öl- und Gasheizungen bedeutet das langfristig das Aus. Bereits ab Januar 2024 treten die ersten gesetzlichen Regelungen in Kraft.

Was besagt das Heizungsgesetz?

Ab dem 1. Januar 2024 muss jede neuinstallierte Heizung zu mindestens 65 Prozent erneuerbare Energien nutzen. Diese Regelung ist jedoch zunächst auf Neubaugebiete beschränkt. Bestehende Heizungen können weiterhin betrieben und repariert werden – intakte Heizungen müssen nicht sofort ausgebaut werden. Für Heizungen in Bestandsgebäuden und Neubauten außerhalb von Neubaugebieten werden längere Übergangsfristen eingeräumt: In Großstädten mit über 100.000 Einwohnern ist der 30. Juni 2026 Stichtag, bei kleineren Städten der 30. Juni 2028. Bis dahin ist eine kommunale Wärmeplanung vorgesehen. Diese soll Eigentümern und Bauherren eine Orientierungshilfe bieten und ihnen Möglichkeiten aufzeigen, wie das Heizen mit erneuerbaren Energien in Zukunft umgesetzt werden kann.

Eigentümer entscheiden jedoch selbst, wie sie den geforderten Anteil erneuerbarer Energien umsetzen. Alternativen zur Öl- und Gasheizung sind beispielsweise der Anschluss an ein Wärmenetz, eine elektrische Wärmepumpe oder Heizungen, die Biogase wie Biomethan oder Wasserstoff nutzen.

Die bereits seit Jahren geltende Regelung, dass Heizkessel nach 30 Jahren Betrieb ausgetauscht werden müssen, besteht natürlich weiterhin. Der Austausch des Heizkessels ist weiterhin nur dann notwendig, wenn dieser nicht bereits mit Niedertemperatur- oder Brennwerttechnik ausgestattet ist. Heizgeräte mit weniger als vier und mehr als 400 Kilowatt Nennleistung betrifft dies ebenfalls nicht.

Förderprogramme für Eigentümer und Kostenschutz für Mieter

Der Bund fördert den Umstieg auf Heizungen, die mit mindestens 65 Prozent erneuerbaren Energien betrieben werden, wahlweise mit einem Zuschuss oder einem zinsgünstigen Kredit. Ab 2024 erhalten Sie eine Grundförderung von 30 Prozent der Kosten. Tauschen Sie Ihre alte, mit fossilen Brennstoffen betriebene Heizung früher als gesetzlich vorgeschrieben aus, erhalten Sie einen sogenannten Geschwindigkeitsbonus von 20 Prozent. Haushalte, deren zu versteuerndes Einkommen bis zu 40.000 Euro jährlich beträgt, erhalten einen weiteren Zuschuss von 30 Prozent. Die Boni können zwar kombiniert werden, dürfen insgesamt aber eine Förderung von 70 Prozent nicht überschreiten.

Auch Mieter sollen vor hohen Kosten geschützt werden. Vermieter dürfen zwar bis zu zehn Prozent der Kosten für eine neue oder modernisierte Heizung auf den Mieter umlegen, die Umlage ist allerdings insofern gedeckelt, als dass die monatliche Kaltmiete pro Quadratmeter um maximal 50 Cent steigen darf. Eine mögliche Förderung ist vor der Umlage abzuziehen.

Haben Sie noch Fragen zu dem neuen Gesetz und wie Sie nun vorgehen sollen? Dann nehmen Sie Kontakt mit uns auf. Wir beraten Sie gerne.

Die Geschäftsführung von Rockhold Immobilien Leonie Mo Erbe und Marcel Arnold
SIE HABEN FRAGEN?
Wir beraten Sie gerne!
oder direkte Beratung unter: