12.12.2022

Insolvenz – was nun?

Insolvenz zu beantragen, ist ein schwieriger und weitreichender Schritt für Privatpersonen und Firmen gleichermaßen. Oftmals müssen Eigentümer in diesem Zusammenhang auch mit dem Verlust ihrer eigenen und ggf. weiteren Immobilie rechnen. Wann es dazu kommen kann und wie dies abläuft, erfahren Sie in diesem Beitrag.

Von: Marcel Arnold

Insolvenz

Die Insolvenz ist ein beunruhigendes Thema – unabhängig davon, ob es sich um eine Privatinsolvenz oder eine Firmeninsolvenz handelt. Bei einer Insolvenz kann eine Person oder ein Unternehmen die Schulden nicht mehr begleichen. Wird die Insolvenz beantragt, kommt ein Insolvenzverwalter ins Spiel. Er prüft Ihre Vermögenswerte, um die Forderungen der Gläubiger zu erfüllen. Viele Eigentümer einer Immobilie fragen sich in einer solchen Situation, ob Sie Ihr Eigenheim behalten können. Die Antwort lautet in der Regel: Nein. Denn Immobilien gehören nicht zu den unpfändbaren Gegenständen und stellen hohe Vermögenswerte dar.

Die einzige Ausnahme besteht in Immobilien, die mehr Kosten verursachen als Gewinn bringen, beispielsweise stark sanierungsbedürftige oder verschuldete Objekte. Diese können zwar aus der Insolvenzmasse herausgelöst werden, was jedoch auch heißt, dass der Schuldner weiterhin selbst sämtliche Kosten dafür tragen muss.

Immobilienverkauf im Rahmen der Insolvenz

Eignet sich die Immobilie für den Verkauf, hat der Insolvenzverwalter zwei Möglichkeiten: die Zwangsversteigerung oder den freihändigen Verkauf. Die Zwangsversteigerung ist weder für Eigentümer noch für den Insolvenzverwalter und die Gläubiger die beste Option. Denn in der Regel werden derart veräußerte Immobilien zu einem Preis verkauft, der deutlich unter ihrem Marktwert liegt.

Ein freihändiger Verkauf wird durch einen professionellen Makler zum optimalen Verkaufspreis abgewickelt und ist daher deutlich lukrativer für alle Beteiligten. Für diese Vorgehensweise muss der Insolvenzverwalter zwar die Zustimmung des Gläubigerausschusses haben, mit dem Blick auf einen höheren Ertrag ist das jedoch in der Regel kein Problem. Dennoch herrscht natürlich auch bei dem freihändigen Verkauf Zeitdruck: Die Immobilie soll möglichst schnell zu einem möglichst hohen Preis verkauft werden.

Deshalb ist die Beauftragung eines kompetenten Maklers wie RockHold Immobilien unumgänglich. Wir verfügen über die notwendige Erfahrung und umfassendes Fachwissen, um den Verkauf in kürzester Zeit erfolgreich abzuschließen.

Manch einer könnte nun auf die Idee kommen, die Immobilie vor der Insolvenz noch schnell zu verkaufen, um nicht den kompletten Erlös an die Gläubiger zu verlieren. Davon ist jedoch dringlichst abzuraten, da im Zuge der Insolvenz nicht nur bestehende Vermögenswerte, sondern auch Geschäfte, die bis zu zehn Jahre zurückliegen, miteinbezogen werden. Diese können vom Insolvenzverwalter für unwirksam erklärt werden. Im schlimmsten Fall heißt dies, dass Sie sich dadurch strafbar machen. Lassen Sie sich deshalb ausführlich beraten und treffen Sie keine übereilten Entscheidungen.

Über den Autor:

Marcel Arnold

Geschäftsführer

Marcel Arnold ist einer Gründer der Rockhold Immobilien GmbH.  Gemeinsam mit seinem Team hilft er Eigentümern und Suchenden in der ganzen Region ihre Wünsche und Ziele zu erfüllen.