12.12.2022

Immobilie geerbt – was nun?

Sie haben eine Immobilie geerbt und stellen sich nun die Frage, welche Möglichkeiten Sie haben und welche für Sie die beste Option ist? In diesem Artikel erläutern wir Ihnen, wie Sie dabei vorgehen sollten und was es sonst noch Wichtiges zu beachten gilt.

Von: Marcel Arnold

Wenn Sie eine Immobilie geerbt haben und unsicher sind, wie Sie damit verfahren sollen, gibt es mehrere Möglichkeiten, die Sie in Betracht ziehen können.

  1. Sie nutzen die Immobilie selbst, um darin zu wohnen.
  2. Sie vermieten das Objekt.
  3. Sie verkaufen die Immobilie.
 
Es ist wichtig, dass Sie sich bei der Entscheidung Zeit nehmen und gut überlegen, welche Option die beste für Ihre individuelle Situation ist. Ein erfahrener Immobilienmakler kann Ihnen dabei helfen, die Unterhaltskosten zu berechnen und die wirtschaftliche Tragfähigkeit zu prüfen. Wir unterstützen Sie bei der Entscheidungsfindung, indem wir Sie ausführlich beraten und eine transparente Kalkulation der Kosten für Sie durchführen.

Auch wenn der Immobilienverkauf emotional oft ein schwerer Schritt ist, so kann er objektiv betrachtet doch der sinnvollste sein. Ob sich die Veräußerung tatsächlich rentiert, sollten Sie klären, noch bevor Sie das Erbe antreten. Denn falls das Objekt in einem desaströsen Zustand oder mit hohen Schulden belastet ist, kann es finanziell die beste Lösung sein, das Erbe auszuschlagen.

Was Sie sonst noch beachten sollten

Treten Sie das Erbe an, sollten Sie auch die steuerlichen Auswirkungen beachten, denn in diesem Fall kann eine Erbschaftssteuer anfallen. Der Steuerfreibetrag richtet sich nach Ihrem Verwandtschaftsverhältnis zum Erblasser:

  • Lebenspartner: 500.000 Euro
  • Kinder: 400.000 Euro
  • Enkel: 200.000 Euro
  • Eltern und Großeltern: 100.000 Euro
  • Sonstige Erben: 20.000 Euro


Noch anspruchsvoller ist die Situation, wenn Sie die Immobilie nicht allein, sondern mit mehreren Hinterbliebenen erben. Jegliche Entscheidung über die Zukunft der Immobilie muss mit Einverständnis aller Miterben geschehen. Das ist nicht selten ein Grund für Streitigkeiten. Doch nicht nur zum Wohle des Gemeinschaftsfriedens ist es sinnvoll, sich untereinander abzustimmen. Sollte eine Erbengemeinschaft keine Einigung erzielen, droht im schlimmsten Fall die Zwangsversteigerung. Der große Nachteil: Diese ist deutlich weniger lukrativ als ein durch einen Profi organisierter Verkauf.

Lassen Sie es deshalb nicht so weit kommen und nutzen Sie allein oder als Gemeinschaft die Möglichkeit, sich von einem echten Experten beraten zu lassen. Wir führen Ihnen sämtliche Optionen und deren Auswirkungen vor Augen und finden die für Sie optimale Lösung.

Über den Autor:

Marcel Arnold

Geschäftsführer

Marcel Arnold ist einer Gründer der Rockhold Immobilien GmbH.  Gemeinsam mit seinem Team hilft er Eigentümern und Suchenden in der ganzen Region ihre Wünsche und Ziele zu erfüllen.