Energieausweis: Essenziell beim Immobilienverkauf

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Energieausweis: Essenziell beim Immobilienverkauf
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Mit den geplanten Gesetzen gewinnt die Energieeffizienz von Gebäuden immer mehr an Bedeutung. Das Vorliegen eines aktuellen Energieausweises beim Immobilienverkauf ist ohnehin bereits Pflicht und wird in Zukunft noch relevanter werden. Was er besagt und was es dabei zu beachten gibt, erfahren Sie hier.
Wenn Sie Ihre Immobilie verkaufen möchten, ist ein aktueller Energieausweis unverzichtbar. Insbesondere mit den neuen Regeln und Gesetzgebungen rund um das Thema erneuerbare Energien dürfte der Energieausweis für Käufer noch an Bedeutung zunehmen und einer der Gründe für oder gegen eine Kaufentscheidung sein. Das ungefragte Vorzeigen des Energieausweises ist für Verkäufer und Vermieter spätestens bei der Besichtigung verpflichtend. Hiervon ausgenommen sind nur wenige Objekte wie beispielsweise denkmalgeschützte oder kleine Objekte von bis zu 50 Quadratmetern.

Zwei Varianten: Verbrauchsausweis und Bedarfsausweis

Es gibt zwei mögliche Varianten des Energieausweises: den Verbrauchsausweis und den Bedarfsausweis. Beim verbrauchsorientierten Ausweis wird angegeben, wie hoch der tatsächliche jährliche Energieverbrauch der Bewohner ist. Herangezogen werden die letzten drei Jahre der Heizkosten- und Verbrauchsabrechnung. Aufgrund des geringeren Aufwands für die Erstellung ist der Verbrauchsausweis günstiger, aber auch weniger aussagekräftig. Denn aus diesem lässt sich nicht herauslesen, ob die ehemaligen Bewohner besonders sparsam waren oder beispielsweise besonders viel geheizt haben. Genauer und umfassender ist der Bedarfsausweis. Die Daten dafür werden rechnerisch auf Grundlage von Baujahr, Bauunterlagen wie etwa Gebäudetyp und Gesamtwohnfläche, technischen Gebäudedaten, Heizungsdaten, in Kombination mit einer Vor-Ort-Besichtigung und unter standardisierten Rahmenbedingungen bestimmt. Beide Arten von Energieausweis dürfen ausschließlich von entsprechend qualifizierten Fachkräften ausgestellt werden. Infrage kommen dafür beispielsweise Energieberater oder Architekten.

Welchen Energieausweis benötige ich?

Ob Sie einen Verbrauchsausweis oder einen Bedarfsausweis in Auftrag geben müssen, hängt von mehreren Faktoren ab. Zum einen kommt es dabei auf das Alter des Gebäudes an. Wurde der Bauantrag vor dem 01.11.1977 gestellt, verfügt Ihr Gebäude über bis zu vier Wohneinheiten und entspricht es nicht (!) den Anforderungen der 1. Wärmeschutzverordnung, ist der Bedarfsausweis verpflichtend. Bei allen anderen Konstellationen können Sie grundsätzlich selbst wählen. Einzige Ausnahme: Da der Verbrauchsausweis nur dann ausgestellt werden kann, wenn die Heizkosten- und Verbrauchsabrechnungen aus drei aufeinanderfolgenden Jahren vorliegen und das Ende des Abrechnungszeitraums höchstens 18 Monate zurückliegen darf, kann in manchen Fällen nur der Bedarfsausweis ausgestellt werden. Haben Sie die freie Wahl, ob Sie einen Verbrauchsausweis oder einen Bedarfsausweis für den Verkauf Ihrer Immobilie ausstellen lassen möchten, sollten Sie bedenken, dass der Verbrauchsausweis günstiger, der Bedarfsausweis jedoch genauer ist. Kontaktieren Sie uns gerne für eine ausführliche Beratung, bei der wir offene Fragen klären und Sie umfassend zu Ihrem Immobilienverkauf beraten können.
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