Die Spekulationssteuer fällt bei privaten Investments und Spekulationsgeschäften an. Das können sowohl Aktien und Wertpapiere, aber auch Immobilien sein. Da derartige Anlageformen das Potenzial haben, in ihrem Wert beachtlich zu steigen, werden sie laut Gesetzgeber als wirtschaftliche Tätigkeiten eingestuft und sind damit steuerpflichtig. Auch Privatleute sind verpflichtet, nicht nur auf ihr Einkommen, sondern eben auch auf Gewinne aus privaten Verkäufen Steuern zu zahlen. Erzielen Sie beim Immobilienverkauf also einen höheren Preis als den, zu dem Sie die Immobilie gekauft haben, muss diese Differenz grundsätzlich versteuert werden. Es gibt jedoch Ausnahmen.