Scheidungen können emotional und finanziell belastend sein, insbesondere wenn es um die Aufteilung von Vermögenswerten geht. Einer der größten Vermögenswerte ist meist die Familienimmobilie – dementsprechend essenziell ist die Frage, was damit passiert. In diesem Artikel befassen wir uns mit den verschiedenen Optionen, die Paare bei der Aufteilung von Immobilien im Scheidungsfall haben.
Sind beide Partner im Grundbuch als Eigentümer vermerkt, müssen sich beide einig darüber sein, wie sie mit der gemeinsamen Immobilie verfahren. Grundsätzlich stehen Ihnen in einem solchen Fall drei Möglichkeiten zur Verfügung:
Ein Partner bleibt in der Immobilie wohnen. Die Immobilie wird an ihn als alleinigen Eigentümer übertragen. Dieser ist dann wiederum dazu verpflichtet, den anderen Partner auszubezahlen.
Beide Partner bleiben Eigentümer der Immobilie und vermieten diese weiter. Dabei ist jedoch wichtig, dass beide Partner sich auf die Formalitäten der Vermietung sowie auf klare Regeln und Verfahren einigen, damit zukünftige Konflikte vermieden werden können.
Die Immobilie wird verkauft. Dies ist für beide Partner oft die angenehmste und einfachste Lösung. Insbesondere wenn das Objekt noch nicht vollständig abbezahlt ist, besteht so die Option, Schulden zu tilgen und einen kompletten Neuanfang zu starten.
Es ist von großer Bedeutung, dass eine einvernehmliche Entscheidung in Bezug auf die Scheidungsimmobilie getroffen wird, um Nachteile zu vermeiden. Wenn beide Partner nicht in der Lage sind, eine gemeinsame Entscheidung zu fällen, droht im schlimmsten Fall eine Zwangsversteigerung. Diese sollte unbedingt vermieden werden, da der Erlös aus einer solchen Versteigerung in der Regel deutlich unter dem Wert der Immobilie liegt und beide Partner dadurch finanzielle Verluste hinnehmen müssen.