Insolvenz zu beantragen, ist ein schwieriger und weitreichender Schritt für Privatpersonen und Firmen gleichermaßen. Oftmals müssen Eigentümer in diesem Zusammenhang auch mit dem Verlust ihrer eigenen und ggf. weiteren Immobilie rechnen. Wann es dazu kommen kann und wie dies abläuft, erfahren Sie in diesem Beitrag.
Die Insolvenz ist ein beunruhigendes Thema – unabhängig davon, ob es sich um eine Privatinsolvenz oder eine Firmeninsolvenz handelt. Bei einer Insolvenz kann eine Person oder ein Unternehmen die Schulden nicht mehr begleichen. Wird die Insolvenz beantragt, kommt ein Insolvenzverwalter ins Spiel. Er prüft Ihre Vermögenswerte, um die Forderungen der Gläubiger zu erfüllen. Viele Eigentümer einer Immobilie fragen sich in einer solchen Situation, ob Sie Ihr Eigenheim behalten können. Die Antwort lautet in der Regel: Nein. Denn Immobilien gehören nicht zu den unpfändbaren Gegenständen und stellen hohe Vermögenswerte dar.
Die einzige Ausnahme besteht in Immobilien, die mehr Kosten verursachen als Gewinn bringen, beispielsweise stark sanierungsbedürftige oder verschuldete Objekte. Diese können zwar aus der Insolvenzmasse herausgelöst werden, was jedoch auch heißt, dass der Schuldner weiterhin selbst sämtliche Kosten dafür tragen muss.