Wird eine finanzierte Immobilie verkauft, muss der noch offene Kredit in der Regel aus dem Verkaufserlös zurückgezahlt werden. Die Bank erstellt dafür eine sogenannte Ablösemitteilung. Darin wird aufgeführt, welcher Betrag zum gewünschten Ablösetermin noch offen ist. Dieser Betrag umfasst die Restschuld sowie mögliche weitere Kosten.
Im Verkaufsprozess wird häufig vereinbart, dass ein Teil des Kaufpreises direkt an die finanzierende Bank gezahlt wird. Dadurch kann die Grundschuld gelöscht werden und der Käufer erhält die Immobilie lastenfrei, sofern keine anderen Belastungen bestehen. Der Notar koordiniert diesen Ablauf mit den beteiligten Parteien und sorgt dafür, dass Zahlungen und Grundbuchänderungen rechtlich korrekt umgesetzt werden.
Für Eigentümer ist es wichtig, die Ablösesumme frühzeitig zu kennen. Nur so lässt sich einschätzen, welcher Betrag nach dem Verkauf tatsächlich verbleibt. Wird die Immobilie zu einem Preis verkauft, der deutlich über der Restschuld liegt, kann der Verkauf wirtschaftlich sinnvoll sein. Liegt der Verkaufspreis dagegen nahe an der offenen Finanzierung, sollte besonders genau gerechnet werden.