Der Bund fördert den Umstieg auf Heizungen, die mit mindestens 65 Prozent erneuerbaren Energien betrieben werden, wahlweise mit einem Zuschuss oder einem zinsgünstigen Kredit. Ab 2024 erhalten Sie eine Grundförderung von 30 Prozent der Kosten. Tauschen Sie Ihre alte, mit fossilen Brennstoffen betriebene Heizung früher als gesetzlich vorgeschrieben aus, erhalten Sie einen sogenannten Geschwindigkeitsbonus von 20 Prozent. Haushalte, deren zu versteuerndes Einkommen bis zu 40.000 Euro jährlich beträgt, erhalten einen weiteren Zuschuss von 30 Prozent. Die Boni können zwar kombiniert werden, dürfen insgesamt aber eine Förderung von 70 Prozent nicht überschreiten.
Auch Mieter sollen vor hohen Kosten geschützt werden. Vermieter dürfen zwar bis zu zehn Prozent der Kosten für eine neue oder modernisierte Heizung auf den Mieter umlegen, die Umlage ist allerdings insofern gedeckelt, als dass die monatliche Kaltmiete pro Quadratmeter um maximal 50 Cent steigen darf. Eine mögliche Förderung ist vor der Umlage abzuziehen.
Haben Sie noch Fragen zu dem neuen Gesetz und wie Sie nun vorgehen sollen? Dann nehmen Sie Kontakt mit uns auf. Wir beraten Sie gerne.